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Peter Ludikovsky 43d9c23250
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author: Jan Fritz, Peter Ludikovsky, Tomasz Kijas
date: 2018-03-25
keywords: Datenschutz, DSGVO, Daten, Persönliche Daten, Sensible Daten
...
# <span style="font-size: 95%">Da­ten­schutz - Grund­ver­ord­nung</span>
## Bedeutung für kleine Unternehmen
## Inhalt
* Was ist die DSGVO
* Verantwortlichkeiten & Haftungen
* Personenbezogene Daten
* Sensible Daten
* Verarbeitungsverzeichnis
* Da­ten­schutzbe­auf­trag­ter
* Fragen & Antworten
## Was ist die DSGVO
* Rechtlich Bindende Verordnung der EU
* Als Verordnung direkt in allen EU-Staaten rechtlich bindend
* Gültig ab 24. Mai 2016
* Bindend ab 25. Mai 2018
* Regelt die Prozesse, Verantwortungen & Strafen bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten
* Ersetzt die DSG2000
* Verschärfte Haftung bei Verstößen und Fahrlässigkeiten
<aside class="notes">
* Erfassung = Verarbeitung
* Nicht nur elektronisch, auch strukturiert auf Papier
* Strukturiert = mit Index, als Formular z.B.
* DSG2000: Vieles bereits dort geregelt
* Unternehmen werden stärker in die Verantwortung genommen
</aside>
# Definitionen
## Personenbezogene Daten
* Alle Informationen die sich auf eine natürliche Person beziehen
* Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Haarfarbe, Finanzinformationen, E-Mail, …
* Und diese direkt oder indirekt identifizierbar machen
<aside class="notes">
Beispiel:
* Direkt: per Name + Geburtsdatum
* Indirekt: im Unternehmen 15 Männer, 2 Frauen, im Fragebogen M/W zur Auswahl
</aside>
## Sensible Daten
* Personenbezogene Daten, deren bekannt werden einen potentiellen Nachteil mit sich bringen können
* Sexuelle Identität, Religiosität, politische Meinung, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheitsdaten, Fotos und Videos, …
* Gesundheitsdaten bedeuten auch Krankenstandsmeldung!
* Sobald signifikater Teil der Verarbeitung sensible Daten umfasst: Da­ten­schutzbe­auf­trag­ter Pflicht!
<aside class="notes">
Signifikant: Streitpunkt, wird erst noch von DSB geregelt
Fotos: Im Mitarbeiterverzeichnis, E-Mail ok, in Verbindung mit Gehaltsdaten unzulässig
</aside>
# Verarbeitung
## Umgang mit personenbezogenen Daten
* Zugriff darf nur bestimmten Personen gestattet sein
* Nur im Rahmen der Tätigkeit wenn begründet
* Keine Daten ausserhalb des unbedingt benötigten
* Absicherung nach Stand der Technik
* Jede Verarbeitung braucht einen Prozess, der im Verfahrensverzeichnis dokumentiert ist
<aside class="notes">
Für Verarbeitung von Gehaltsdaten ist kein Zugriff auf Geschlecht oder Alter notwendig.
Ausnahmen bestätigen die Regel
</aside>
## Erfassung von personenbezogenen Daten
* Opt-In: nur erfassen, wenn Person dem zustimmt
* Informiertes Einverständnis: Person muss informiert werden, welche Daten zu welchem Zweck erfasst werden
* Minimale Erfassung: Anwendungen dürfen nur das unbedingt notwendige erfassen.
## Verantwortlichkeiten & Haftungen
* Hauptverantwortlich: Geschäftsführer
* Kann Umsetzung delegieren
* Haftung kann nicht komplett abgegeben werden
* Strafen
* 4% des Jahresumsatzes des Unternehmens
* € 20 Mio.
* Je nachdem was mehr ist!
* Tatsächliche Strafe im Ermessen der Da­ten­schutzbehörde
## Verantwortlichkeiten & Haftungen
* Auskunftspflicht an Da­ten­schutzbehörde
* Meldepflicht entfällt
* Verarbeitungsverzeichnis ist Pflicht!
# Rechte und Pflichten
## Rechte und Pflichten
* Recht auf Auskunft: jede Person kann jederzeit über jede Kontaktmöglichkeit Auskunft über ihre verarbeitete Daten verlangen
* Innerhalb von 4 Wochen ab Eingang zu erledigen
* In komplexen Fällen um 2 Monate verlängerbar, ist zu begründen
## Rechte und Pflichten
* Recht auf Vergessen / Löschung: jede Person kann jederzeit über jede Kontaktmöglichkeit die Löschung ihrer Daten verlangen
* Innerhalb von 4 Wochen ab Eingang zu erledigen
* In komplexen Fällen um 2 Monate verlängerbar, ist zu begründen
* Ausnahme: Löschung aus rechtlichen Gründen nicht möglich
<aside class="notes">
Rechnungsdaten z.B. 7 Jahre aufzuheben
Alles andere ist zu löschen!
</aside>
## Rechte und Pflichten
* Recht auf Übertragung: jede Person kann jederzeit über jede Kontaktmöglichkeit die Ausfertigung ihrer Daten in einem maschinenlesbaren Format verlangen, zur Übertragung an ein anderes Unternehmen
* Innerhalb von 4 Wochen ab Eingang zu erledigen
* In komplexen Fällen um 2 Monate verlängerbar, ist zu begründen
## Rechte und Pflichten
* Informationspflicht:
* bei Datenverlusten (Datendiebstahl) ist innerhalb von 72h ab bekannt werden die Da­ten­schutzbehörde zu informieren
* bei sensiblen Daten auch die betroffenen Personen
# Verarbeitungsverzeichnis
## Verarbeitungsverzeichnis
* Aufzeichnung aller Verarbeitungsvorgänge
* Nicht unter 250 Mitarbeitern
* Ausnahme
* Rechte oder Freiheiten der betroffenen Personen gefährdet
* Wenn Daten nicht nur gelegentlich verarbeitet werden
* Im Zweifel ist es besser eines zu führen
<aside class="notes">
* Rechte und Freiheiten: z.B. Gesundheitsdaten oder Finanzdaten als Hauptverarbeitung
* Nicht nur gelegentlich: Eine Buchhaltungsfirma, die typischerweise Gehaltsdaten verarbeitet, hat eines zu führen
</aside>
## Verarbeitungsverzeichnis
<aside class="notes"> Bild eines Verzeichnisses </aside>
# Da­ten­schutzbe­auf­trag­ter
## Da­ten­schutzbe­auf­trag­ter
* Pflicht für Firmen mit >250 MA *oder*
* 10 MA hauptsächlich mit der Verarbeitung beschäftigt sind *oder*
* Hauptsächtlich sensible Daten verarbeitet werden
* Aufgaben:
* Führung des Verarbeitungsverzeichnisses
* Kontrolle und Dokumentation der Verarbeitungsprozesse, schon bei der Konzeption
# Fragen?