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Präambel
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Das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission proklamieren
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feierlich den nachstehenden Text als Charta der Grundrechte der
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Europäischen Union.
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**CHARTA DER GRUNDRECHTE DER EUROPÄISCHEN UNION**
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Die Völker Europas sind entschlossen, auf der Grundlage gemeinsamer
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Werte eine friedliche Zukunft zu teilen, indem sie sich zu einer immer
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engeren Union verbinden.
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In dem Bewusstsein ihres geistig-religiösen und sittlichen Erbes gründet
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sich die Union auf die unteilbaren und universellen Werte der Würde des
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Menschen, der Freiheit, der Gleichheit und der Solidarität. Sie beruht
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auf den Grundsätzen der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit. Sie
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stellt den Menschen in den Mittelpunkt ihres Handelns, indem sie die
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Unionsbürgerschaft und einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des
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Rechts begründet.
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Die Union trägt zur Erhaltung und zur Entwicklung dieser gemeinsamen
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Werte unter Achtung der Vielfalt der Kulturen und Traditionen der Völker
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Europas sowie der nationalen Identität der Mitgliedstaaten und der
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Organisation ihrer staatlichen Gewalt auf nationaler, regionaler und
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lokaler Ebene bei. Sie ist bestrebt, eine ausgewogene und nachhaltige
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Entwicklung zu fördern und stellt den freien Personen-,
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Dienstleistungs-, Waren- und Kapitalverkehr sowie die
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Niederlassungsfreiheit sicher.
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Zu diesem Zweck ist es notwendig, angesichts der Weiterentwicklung der
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Gesellschaft, des sozialen Fortschritts und der wissenschaftlichen und
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technologischen Entwicklungen den Schutz der Grundrechte zu stärken,
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indem sie in einer Charta sichtbarer gemacht werden.
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Diese Charta bekräftigt unter Achtung der Zuständigkeiten und Aufgaben
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der Union und des Subsidiaritätsprinzips die Rechte, die sich vor allem
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aus den gemeinsamen Verfassungstraditionen und den gemeinsamen
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internationalen Verpflichtungen der Mitgliedstaaten, aus der
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Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und
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Grundfreiheiten, aus den von der Union und dem Europarat beschlossenen
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Sozialchartas sowie aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs der
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Europäischen Union und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
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ergeben. In diesem Zusammenhang erfolgt die Auslegung der Charta durch
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die Gerichte der Union und der Mitgliedstaaten unter gebührender
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Berücksichtigung der Erläuterungen, die unter der Leitung des Präsidiums
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des Konvents zur Ausarbeitung der Charta formuliert und unter der
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Verantwortung des Präsidiums des Europäischen Konvents aktualisiert
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wurden.
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Die Ausübung dieser Rechte ist mit Verantwortung und mit Pflichten
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sowohl gegenüber den Mitmenschen als auch gegenüber der menschlichen
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Gemeinschaft und den künftigen Generationen verbunden.
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Daher erkennt die Union die nachstehend aufgeführten Rechte, Freiheiten
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und Grundsätze an.
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