mirror of
https://git.ludikovsky.name/git/gesetze.git
synced 2024-09-29 00:15:26 +02:00
9 lines
442 B
Markdown
9 lines
442 B
Markdown
Artikel 46 - Diplomatischer und konsularischer Schutz
|
|
-----------------------------------------------------
|
|
|
|
Die Unionsbürgerinnen und Unionsbürger genießen im Hoheitsgebiet eines
|
|
Drittlands, in dem der Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit sie
|
|
besitzen, nicht vertreten ist, den Schutz durch die diplomatischen und
|
|
konsularischen Behörden eines jeden Mitgliedstaats unter denselben
|
|
Bedingungen wie Staatsangehörige dieses Staates.
|