mirror of
https://git.ludikovsky.name/git/gesetze.git
synced 2024-09-29 04:25:30 +02:00
11 lines
351 B
Markdown
11 lines
351 B
Markdown
Artikel 72 - Verfahrensweise
|
|
----------------------------
|
|
|
|
1. Sofern in dieser Verordnung nichts anderes bestimmt ist, fasst der
|
|
Ausschuss seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit seiner Mitglieder.
|
|
|
|
2. Der Ausschuss gibt sich mit einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner
|
|
Mitglieder eine Geschäftsordnung und legt seine Arbeitsweise fest.
|
|
|
|
|