mirror of
https://git.ludikovsky.name/git/gesetze.git
synced 2024-10-06 02:25:28 +02:00
7 lines
442 B
Markdown
7 lines
442 B
Markdown
Artikel 45 - Freizügigkeit und Aufenthaltsfreiheit
|
|
--------------------------------------------------
|
|
|
|
1. Die Unionsbürgerinnen und Unionsbürger haben das Recht, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten.
|
|
|
|
2. Staatsangehörigen von Drittländern, die sich rechtmäßig im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats aufhalten, kann nach Maßgabe der Verträge Freizügigkeit und Aufenthaltsfreiheit gewährt werden.
|