mirror of
https://git.ludikovsky.name/git/gesetze.git
synced 2024-10-06 00:45:28 +02:00
211 B
211 B
Artikel 16 - Unternehmerische Freiheit
Die unternehmerische Freiheit wird nach dem Unionsrecht und den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten anerkannt.